NOTRUFNUMMERN BEI GEBRECHEN
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- Kanalbrigade - bei Verstopfungen des Hauskanals tel. 01/4000-93-00
- Wien Strom - bei Störungen und Gebrechen tel. 0800-500-600
- Wien Gas - bei Störungen und Gebrechen tel. 01/401-28-88
- Wiener Wasserwerke - tel. 01/599-59-0
- Notrufnummern - Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144, Gas-Notruf 128
- Weitere Informationen und Notdienste finden Sie in unserer Rubrik externe Links
- In Notfällen sind wir für unsere Kunden Montag bis Samstag rund um die Uhr telefonisch direkt erreichbar
FORMULARE UND VORLAGEN
_In Kürze finden Sie hier unsere PDF-Formulare zum Herunterladen für Bankeinzug, Meldezettel, Adressänderung, Schlüssel-bestätigung etc.!
HILFREICHE EXTERNE LINKS
Hilfreiche Links rund um Ihre Immobilie (mit diesen Links verlassen Sie die Seiten der Wallisch + Partner Immobilien GmbH):
Zu den Notrufnummern
Zum österreichischen Amtshelfer
Zum Magistrat der Stadt Wien
Zum Stadtplan für Wien
Zum Flächenwidmungsplan für Wien
Zur Wienenergie
Zur freien Enzyklopädie Wikipedia
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RECHTSFRAGEN RUND UM IHRE IMMOBILIE
Hier bringen wir Ihnen von Zeit zu Zeit bedeutsame Themen aus dem österreichischen Immobilienrecht näher. Bitte beachten Sie, dass die vorliegenden, stark vereinfachten Rechtssätze eine genaue Prüfung der Sach- und Rechtslage im Einzelfall (z.B. durch Ihren Anwalt) nicht ersetzen können:
Besteht bei Geschäftsraummiete ein Anspruch des Mieters auf Ersatz seiner Investitionskosten?
Ja, sofern diese „zum klaren und überwiegenden Vorteil des Vermieters" sind, wobei diesbezüglich eine vernünftige Bewertung nach der Verkehrsauffassung zu erfolgen hat. Ein unbrauchbares Lokal brauchbar gemacht zu haben zieht somit grundsätzlich einen Anspruch des Geschäftsraummieters auf Ersatz der Investitionskosten nach sich. Im Streitfall ist richtiger Weise der Zeitwert der Investitionen heran zu ziehen. Allerdings verfristet der Anspruch binnen 6 Monaten ab Rückstellung des Geschäftsraumes, sofern der Mieter dies nicht binnen der 6 monatigen Frist gerichtlich geltend gemacht hat.
Der Anspruch auf Investitionsersatz kann bei Geschäftsraummiete zwar abbedungen werden, jedoch muss dies bereits bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden!
- Anspruch des Mieters auf Investitionsersatz bei Geschäftsraummiete
Besteht bei Geschäftsraummiete ein Anspruch des Mieters auf Ersatz seiner Investitionskosten?
Ja, sofern diese „zum klaren und überwiegenden Vorteil des Vermieters" sind, wobei diesbezüglich eine vernünftige Bewertung nach der Verkehrsauffassung zu erfolgen hat. Ein unbrauchbares Lokal brauchbar gemacht zu haben zieht somit grundsätzlich einen Anspruch des Geschäftsraummieters auf Ersatz der Investitionskosten nach sich. Im Streitfall ist richtiger Weise der Zeitwert der Investitionen heran zu ziehen. Allerdings verfristet der Anspruch binnen 6 Monaten ab Rückstellung des Geschäftsraumes, sofern der Mieter dies nicht binnen der 6 monatigen Frist gerichtlich geltend gemacht hat.
Der Anspruch auf Investitionsersatz kann bei Geschäftsraummiete zwar abbedungen werden, jedoch muss dies bereits bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden!